In der gestrigen Printausgabe des STANDARDs ist ein einseitiger Artikel über die Friday-for-Future Jugendbewegung und den zugehörigen Protesten und Streiks an Freitagen.

Mit Schulbeginn nehmen auch die Demonstrationen für das Klima wieder Fahrt auf. Geplant sind in den nächsten Wochen zahlreiche Aktionen, Proteste und Streiks – das Momentum für das Thema ist da. (Lisa Mayr – STANDARD Printausgabe vom 06.09.2019, S.9)

Ich möchte hier jetzt gar keine Diskussion über die Jugendbewegung „Friday for Future“ anstoßen – soviel sei von meiner Seite gesagt: Es ist höchste Zeit! Und ich finde es großartig, dass sich weltweit eine komplette Jugendbewegung gefunden hat und auf die Straße geht, um endlich Medienaufmerksamkeit zu erzwingen.

Was mich viel viel mehr stutzig gemacht hat, war ein kleiner Nebensatz im nachfolgenden Artikel „Klimavolksbegehren: Konkrete Maßnahmen statt Utopien“

Schade findet Rogenhofer, dass über die Proteste der Friday-for-Future-Kids oft nur in Zusammenhang mit dem Schulstreiken berichtet wird. Ganz erspart wird ihr (Anm.: Katharina Rogenhofer) das aber auch im angelaufenen Schuljahr nicht bleiben. Bildungsministerin Iris Rauskala hat im STANDARD-Interview zuletzt klar gemacht, dass Streiken eine Verletzung der Schulpflicht sei. Ab dem vierten Tag unentschuldigten Fehlens könne es zu einer Geldstrafe kommen. (rwh – STANDARD Printausgabe vom 06.09.2019, S.9)

Soweit so gut … mag sein, dass ein Fernbleiben des Unterrichts für schulpflichtige Kinder, lt. SchUG (Schulunterrichtsgesetz), für derartige Streiks, als unentschuldigtes Fernbleiben gilt und es im Endeffekt den einzelnen Schulbehörden der Bundesländern obliegt. Aber auf der anderen Seite gibt es da die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).

In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art.11 sei ein Recht auf Streik verankert. Die EMRK genießt in Österreich Verfassungsrang. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 existiert auch auf EU-Ebene mit Art. 28 Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein Streikgrundrecht. (Wiener Zeitung, 29.11.2018)

Was heißt das nun? Naja, ehrlicherweise bin ich kein Jurist und kann jetzt auch keine fundierte Aussage dazu treffen. Aber ich finde es spannend, dass wir einerseits lt. EMRK ein Recht auf Streik haben und das sogar auf Verfassungsebene ein Menschenrecht ist. Auf der anderen Seite ist das Thema Streik, in Österreich, gar nicht wirklich juristisch / gesetzlich geregelt ist, wie es offiziell auf der Seite der österr. Rechtsanwälte heißt.

Als Arbeitnehmer ist man meistens „fein raus“, sobald es sich um einen Streik handelt, welcher zur Durchsetzung sozialpolitischer Forderungen dient und am besten noch von Interessenvertretung unterstützt wird – lt. Österr. Gewerkschaftsbund.

Und was ist nun ein Streik gegen die Politik um das Thema Klimawandel endlich in Angriff zu nehmen? Ist das kein Durchsetzen von sozialpolitischen Forderungen?

Klar könnte man die auch am Samstag, Dienstag Abend oder sonst wann außerhalb der Schulzeiten machen. Aber mal ehrlich – Stichwort Donnerstagsdemos zur schwarz-blauen Regierung. Wie wirkungsvoll und auch „gut besucht“ die waren, hat man ja gesehen … (Zumal man auch sagen muss, dass die Parteien auch irgendwann gewählt wurden um überhaupt eine Regierung bilden zu können – aber ganz anderes Thema).

Mein Fazit: Hätte ich ein Kind in dem Alter, dass auf die Demos geht, erstens würde ich versuchen so oft wie möglich selbst dabei zu sein und zweitens würde es von mir für jede einzelne Fehlstunde eine Entschuldigung ausgestellt bekommen!

Rechtlich spannend finde ich es dennoch – denn was wiegt nun mehr – Menschenrechtskonvention oder doch Schulunterrichtsgesetz und die Schulpflicht?

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